Kostenübernahme für Zahnimplantate

Kostenübernahme für Zahnimplantate – Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Zahnimplantate sind heutzutage eine beliebte und dauerhafte Lösung für fehlende Zähne. Doch die Kosten können hoch sein und die Frage nach der Kostenübernahme für Zahnimplantate durch gesetzliche Krankenkassen rückt in den Fokus. In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über die grundlegenden Funktionen der Kassenleistungen.

Was ist die Kassenleistung bei einem Zahnimplantat?

Für die Versorgung mit Zahnersatz gilt seit dem Jahr 2005 ein Festzuschusssystem. Das heißt, die Krankenkassen bezahlen nur einen Zuschuss zu den tatsächlich anfallenden Kosten. Der beträgt in der Regel 60% für eine ausreichende, notwendige und wirtschaftliche Standardtherapie (die sogenannte Regelversorgung). Welche Behandlung bei welcher Diagnose ausreichend, notwendig und wirtschaftlich ist, wird vom Gemeinsamen Bundessausschuss in der Festzuschussrichtlinie festgelegt. Es handelt sich dabei immer um einen Durchschnittswert. Tatsächlich anfallende Kosten, die über diesen Wert hinausgehen, müssen Versicherte selbst tragen.

In der Regel gilt die Kostenübernahme für Zahnimplantate nicht. Sie werden als privat finanzierte Leistungen gewertet, was bedeutet, dass der Patient die Kosten selbst tragen muss. Nur in seltenen Ausnahmefällen übernehmen Krankenkassen die Kosten, beispielsweise wenn der Kiefer schwerwiegend geschädigt ist und herkömmliche Lösungen wie Brücken nicht umsetzbar sind.

Was bedeutet Regelversorgung?

Einfach ausgedrückt handelt es sich bei der Regelversorgung um die Standardtherapie bei Kronen, Brücken und Prothesen. Diese Art von Versorgung ist gemeinsam von Krankenkassen und Zahnärzteschaft festgelegt. Alle Versicherten haben darauf einen gesetzlichen Anspruch. Wenn zum Beispiel im Seitenzahnbereich eine Krone oder Brücke notwendig wird, ist Nicht-Edelmetall die Regelversorgung. Das liegt nicht nur daran, dass es eine preiswerte Option ist, sondern auch, weil es in Bezug auf Lebensdauer, Stabilität und Passgenauigkeit kontinuierlich gute Ergebnisse zeigt. Für den sichtbaren Zahnbereich, also den Frontzahnbereich, gewähren die Krankenkassen einen Zuschuss für eine zahnfarbene Teilverblendung.

Die Festzuschüsse sind in einem bestimmten System geregelt und werden abhängig vom jeweiligen Zahndefekt pauschal mit einem festen Betrag gewährt. Interessant dabei ist: Es spielt keine Rolle, für welche Art der Versorgung man sich entscheidet. So kann man eine einzelne Zahnlücke entweder mit einer Zahnbrücke oder einem Einzelzahnimplantat versorgen lassen. In beiden Fällen wäre der Festzuschuss gleich und beträgt 60% der Kosten der gesetzlichen Regelversorgung.

Ein weiterer Punkt, der zu berücksichtigen ist: Das Bonusheft. Wenn Versicherte ihre Zähne regelmäßig pflegen und in den letzten fünf bzw. zehn Jahren vor Beginn der Behandlung an den Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen haben, so kann der Festzuschuss der Krankenkasse um zusätzliche 10% bzw. 15% erhöht werden. Das bedeutet konkret: Bei einer Entscheidung für die gesetzliche Regelversorgung könnten so bis zu 75% der Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.

Wie hoch ist der Eigenanteil?

Die Höhe des Eigenanteils hängt von der gewählten Versorgung ab. Bei Wahl der Regelversorgung zahlen Sie etwa 40% der Gesamtkosten, wobei die Kosten bei einem sorgfältig geführtem Bonusheft sinken. Hier sehen Sie die verschiedenen Versorgungsarten im Überblick:

Regelversorgung

  • Medizinisch notwendige Behandlung zur Korrektur von Zahndefekten.
  • Basierend auf festgelegten Standards ohne Zusatzleistungen.

Gleichartige Versorgung

  • Behandlung basierend auf der Regelversorgung.
  • Zusätzliche Wünsche des Patienten kommen hinzu, die selbst finanziert werden.

Andersartige Versorgung

  • Abweichend von der Standardbehandlung.
  • Patient trägt die Kosten, bekommt aber den Krankenkassen-Zuschuss der Regelversorgung.

Wann gilt die Härtefallregelung?

In einigen Situationen kann die sogenannte „Ausnahmeregelung für besondere Härtefälle“ greifen. Wenn das monatliches Bruttoeinkommen unter einer bestimmten Schwelle liegt, wird der Festzuschuss auf 100% erhöht. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass, wenn Sie sich für ein Zahnimplantat entscheiden und die Kosten höher sind als der Festzuschuss, Sie dennoch die Differenz selbst tragen müssten.

Die Einkommensgrenzen für das Jahr 2023 gelten für alle Personen, die in einem Haushalt leben, einschließlich:

  • Lebenspartner oder Ehepartner,
  • minderjährige Kinder,
  • volljährige Kinder, die in der Familienversicherung sind, sowie
  • Kinder bis zum 25. Lebensjahr, sofern sie Bürgergeld beziehen.

Die Einkommensgrenzen für 2023 sind wie folgt:

  • Alleinstehende: 1.358,00 Euro brutto
  • Haushalt mit einem Angehörigen: 1.867,25 Euro brutto
  • Für jeden weiteren Angehörigen im Haushalt erhöht sich die Grenze um 399,50 Euro brutto.

Implantatzentrum Hamm – Ihr Experte für hochmoderne Zahnimplantate

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Das Implantatzentrum Hamm bietet professionelle und sorgfältige Behandlungen im Bereich der Implantologie für Patienten aus Hamm und den umliegenden Kreisen Ahlen, Beckum, Lippetal, Welver, Werl, Bönen, Unna, Kamen, Bergkamen und Werne.